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Gedanken zur Behandlung von unbeweglichem Vermögen in der deutschen DBA-Verhandlungsgrundlage
Die deutsche DBA-Verhandlungsgrundlage („DBA-VG“) orientiert sich im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen erkennbar am OECD-MA. Abweichungen hiervon sind dort zu finden, wo die deutsche Abkommenspolitik insbesondere in jüngerer Zeit eigene Wege gegangen ist. Die Regelungen werfen jedoch eine Reihe von Auslegungs- und Anwendungsfragen auf, die größtenteils unbeantwortet bleiben. Daneben überraschen neue Ansätze insbesondere im Bereich des Methodenartikels, die teilweise systematisch ungerechtfertigte Ergebnisse hervorrufen. Herauszustellen ist die daraus resultierende Versagung des internationalen Schachtelprivilegs mangels Aktivität bei Immobiliengesellschaften. Der nachfolgende Beitrag untersucht ausgewählte Themen der für Immobilieninvestitionen relevanten Artikel der DBA-VG und stellt abzuleitenden Anpassungsbedarf zur Diskussion.As relates to immovable property, articles of the German Model Convention for Double Taxation Treaties (“German Model") to a great extent correspond to the wording of the OECD Model Convention. Deviations can be found where German policy on Double Taxation Treaties traditionally varies. However, a deeper look into the German Model discloses a number ...