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ISR 06, Juni 2014, Seite 198

Grundfreiheiten und „Exit“-Besteuerung

Lars Dobratz

Beim Thema „Exit“-Besteuerung stand zuletzt das EuGH-Urteil in der Rechtssache „DMC“ ( – DMC, curia.europa.eu) deutlich im Fokus. Dessen Bedeutung verblasst jedoch angesichts der „Landmark“-Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „National Grid Indus“ ( – National Grid Indus, EuGHE 2011, I-12273). Ein Blick zurück auf jene Entscheidung und die gesamte „Exit“-Rechtsprechung lohnt, um ihre abschließende Ausgewogenheit zu erkennen: Der EuGH hat einerseits die Besteuerungsrechte der Mitgliedstaaten beim „Exit“ festgelegt und damit EU-Doppelbesteuerungsrecht geschaffen, andererseits den Mitgliedstaaten bei der Geltendmachung ihrer danach berechtigten Steueransprüche vergleichsweise großen Spielraum gelassen.The discussion on exit taxation focussed most recently on the ECJ’s decision in DMC (Case C-164/12 DMC [2014]). However, the significance of DMC fades in the light of exit taxation’s landmark decision in National Grid Indus (Case C-371/10 National Grid Indus [2011] ECR I-12273). A comprehensive analysis of that decision and the complete ECJ’s case-law on exit taxation reveals its balanced result: On the one hand the EC...

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