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ISR 11, November 2014, Seite 374

Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur – Verhältnisse des Zinsschuldners für die Beurteilung einer sachlichen Unbilligkeit entscheidend

Stephan Rasch

ISR.2014.11.R.01

AO § 227, § 233a

Die Frage, ob die Festsetzung von Zinsen unbillig ist, hängt nur von den Verhältnissen des jeweiligen Zinsschuldners ab; die Verhältnisse eines anderen Rechtssubjekts bleiben insoweit außer Betracht (Bestätigung der Rechtsprechung). Ein Zinserlass ist daher nicht geboten, wenn sich infolge einer Verrechnungspreiskorrektur einerseits die Körperschaftsteuer einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Kapitalgesellschaft mindert und diese infolge des Fehlens einer dem § 233a AO entsprechenden Regelung dort keine Erstattungszinsen beanspruchen kann, und sich andererseits infolge der Gewinnerhöhung einer inländischen (Schwester-)Mitunternehmerschaft die Einkommensteuer des inländischen Anteilseigners erhöht.

BFH Urt. - III R 53/12

Das Problem: Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob Nachzahlungszinsen, die auf eine Verrechnungspreiskorrektur zurückzuführen sind, aus Billigkeitsgründen zu erlassen sind. Zugrunde lag ein Sachverhalt, in dem der Kläger als natürliche Person Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung an einer inländischen KG erzielte. Die inländische KG hatte Geschäftsbeziehungen zu einer österreichischen GesmbH als Schwestergesellschaf...

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