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ISR 3, März 2014, Seite 105

Geistiges Eigentum: Erstes Urteil zur luxemburgischen „IP box“ – Auswirkungen auf deutsche Investoren

Paloma Schwarz

Dieser Beitrag stellt die luxemburgische „IP box“ in ihren Grundzügen vor, benennt den Anwendungsbereich der Vorschrift und die Voraussetzungen, die vom Steuerpflichtigen erfüllt werden müssen, damit seine Einkünfte aus geistigem Eigentum von der partiellen Steuerbefreiung profitieren können. Zudem werden die Strukturierungsmöglichkeiten für deutsche Investoren, die über geistiges Eigentum verfügen und dieses steueroptimal einsetzen möchten, erörtert und das erste Urteil des luxemburgischen VG zur Luxemburger „IP box“ vorgestellt. Der Beitrag wird mit einer Stellungnahme zur Tragweite des Urteils für die Luxemburger Steuerpraxis und die Auswirkungen für deutsche Investoren abgeschlossen.This article outlines the principles of the Luxembourg „IP box regime“, defines the scope of application as well as the requirements that have to be fulfilled by the tax payer in order to benefit from a partial exemption for revenues deriving from qualifying intellectual property rights. In addition, the author discusses potential tax planning opportunities for German investors disposing over qualifying intellectual property rights and aiming to make use of the “IP box regime" in a tax efficient way...

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