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Das neue DBA-China 2014
Das am in Berlin unterzeichnete DBA-China („DBA-China 2014“) beinhaltet einige wesentliche Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen von grenzüberschreitenden Investitionen zwischen Deutschland und China. Im Folgenden sollen die wesentlichen Aspekte kurz dargestellt und analysiert werden, soweit sie von den üblichen Regelungen des OECD-Musterabkommens („OECD-MA“) sowie der deutschen Verhandlungsgrundlage abweichen.The double taxation convention between China and Germany which was signed in Berlin on 28 March 2014 provides for a number of improvements of the tax framework for cross border investments between Germany and China. In the following, the main aspects shall be analysed here insofar as they deviate from the OECD Model Convention and the German double taxation convention negotiation basis.
I. Zielsetzung
In Übereinstimmung mit dem OECD-MA haben Deutschland und China das DBA-China 2014 laut der Präambel S. 236mit der Zielsetzung der Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerverkürzung geschlossen. Hervorzuheben ist, dass sich die Bundesrepublik mit dem in der Präambel der deutschen Verhandlungsgrundlage (nachfolgend DE-VG) darüber hinaus genann...