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Ausländische Vorschriften zur Buchführung sind nicht von der Regelung des § 140 AO erfasst
ISR.2014.05.R.03
EStG 2002 § 4 Abs. 3 S. 4; AO § 140
Keine Buchführungspflicht einer General Partnership nach § 140 AO aufgrund ausländischer Vorschriften.
FG Münster Urt. - 6 K 3045/11 F
Das Problem: Das vorliegende Urteil behandelt u.a. die Frage der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung bei Buchführungspflichten im Ausland. Lediglich dieser Aspekt des Urteils wird vorliegend näher untersucht.
Nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) können auch ausländische Buchführungspflichten derivative Buchführungspflichten i.S.v. § 140 AO begründen. Demnach könnte das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung ausgeschlossen sein, weil § 4 Abs. 3 EStG voraussetzt, dass der Steuerpflichtige nicht anderweitig zur Buchführung verpflichtet ist. Die Rechtsprechung tendiert dazu, ausländische Vorschriften nicht im Rahmen von § 140 AO zu berücksichtigen. Der BFH hat sich zu der Frage noch nicht explizit geäußert, eine Stellungnahme ist jedoch mit der ausstehenden Entscheidung zum anhängigen Revisionsverfahren I R 3/13 (Vorinstanz FG Hess. v. – 11 K 3175/09, FR 2013, 286) zu erwarten. Die Frage ist insbesondere für internationale Freiberufler-Gesellschaften in der Rechtsform einer englischen LLP von großer...