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Ermittlung zollwertrechtlich zu berücksichtigender Lizenzzahlungen im Wege einer Außenprüfung
ISR.2014.05.R.02
ZK Art. 14, 78
Die Zollbehörden können die Geschäftsunterlagen geschäftlich mittelbar an einer Einfuhr beteiligter Personen prüfen, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Zollanmeldung zu überzeugen oder die für eine zutreffende rechtliche Behandlung des Einfuhrgeschäfts erforderlichen Angaben zu ermitteln.
Mittelbar beteiligt ist ein Dritter, der eingeführte Waren (hier: Musik-CDs) von dem Importeur (oder einem zwischengeschalteten Dritten) erwirbt. Die Zollbehörden können bei ihm prüfen, ob er aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit dem Exporteur (oder einem zwischengeschalteten Dritten) verpflichtet ist, für die Nutzung in der Ware verkörperter Urheberrechte an diesen Lizenzgebühren zu zahlen. Als Prüfungsanlass reicht dafür aus, dass nach der Lebenserfahrung für die Nutzung solcher Rechte ein Entgelt gefordert und seine Entrichtung ggf. mit Auswirkung auf den Zollwert der Ware gesichert zu werden pflegt.
BFH Urt. - VII R 17/12
Das Problem: Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union bemisst sich der Zollwert gem. Art. 29 ZK nach dem Transaktionswert, d.h. dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlendem Preis. So...