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Vertreterbetriebsstätte: Begründung durch Vertriebsstrukturen?
Die internationale Betriebsstättenbesteuerung steht mehr denn je im Fokus aktueller Entwicklungen und Diskussionen (vgl. etwa Ditz/Quilitzsch, FR 2012, 493 [493]). Bevor jedoch die Frage der Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte geklärt werden kann, ist zunächst einmal die Begründung einer Betriebsstätte zweifelsfrei zu bestimmen. Die „Vertreterbetriebsstätte“ als ein Teil der Diskussion um eine mögliche Betriebsstättenbegründung ist ein komplexes Thema, mit viel Potential zur Doppelbesteuerung. Die zentrale Frage lautet in diesem Zusammenhang, wie der Wortlaut „Vollmacht, Verträge abzuschließen“ in Art. 5 Abs. 5 OECD-MA zu verstehen ist; die internationale Rechtsprechung hierzu ist nicht ganz einheitlich. Für die Schaffung von Rechtssicherheit und einer erleichterten praktischen Anwendung gilt es, hinsichtlich der Sachverhaltsbeurteilung international einen Konsens anzustreben.The taxation of permanent establishments is particularly subject to discussion due to the AOA and its application and/or transformation in national law. However, before determining the appropriate profit allocation between head office and permanent establishment, it needs to be asserted that...