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ASoK 11, November 2020, Seite 411

Sonderbetreuungszeit und Dienstfreistellung für Risikogruppen

Neue rechtliche Instrumente im Zuge von COVID-19

Andreas Gerhartl

Mit der Sonderbetreuungszeit und der Dienstfreistellung für (besonders gefährdete) Risikogruppen wurden zwei neue Rechtsinstitute zur Ermöglichung einer Dienstfreistellung in COVID-19-Zeiten (für unterschiedliche Zielgruppen) implementiert. Für die Praxis sind diese Bestimmungen interessant, damit einhergehen aber auch neue Fragestellungen, die dadurch aufgeworfen werden.

1. Sonderbetreuungszeit

1.1. Grundsätzliches

Als neue gesetzliche Freistellungsmöglichkeit für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten wurde die Sonderbetreuungszeit geschaffen. Dieses Instrument war zunächst bis befristet. Danach wurde diese Möglichkeit für den Zeitraum vom bis zum neuerlich eröffnet. Schließlich wurde die Sonderbetreuungszeit über den hinaus verlängert.

Inhaltlich setzt die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit primär am Entstehen einer Betreuungspflicht des Arbeitnehmers wegen der Schließung von Schulen oder Kindergärten an. Diesem im Fokus der Regelung stehenden Szenario wurden aber auch bestimmte andere Betreuungspflichten (zB Ausfall einer Betreuungskraft einer pflegebedürftigen Person) gleichgestellt. Zuletzt wurde Sonderbetreuungszeit auch für den Fall eröffnet, dass Kinder in den Ferienzeiten...

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