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Die örtliche Zuständigkeit in grenzüberschreitenden Fällen
Die Frage der örtlichen Zuständigkeit für die Einkommensbesteuerung ist ein sehr wenig diskutiertes Feld, obwohl es erhebliche praktische Relevanz hat. Zwar ist die örtliche Unzuständigkeit nach § 127 AO kein Grund zur Aufhebung eines Steuerbescheids. Oft kommt es aber gar nicht zum Erlass eines Steuerbescheids: In Streitfällen werden Steuerakten bisweilen über viele Monate hinweg von Finanzamt zu Finanzamt verschickt, ohne dass sich eines für zuständig erklärt. Der Steuerpflichtige ist hier dem Verwaltungsverfahren machtlos ausgesetzt, weil es keine bindende Verweisung wie bei Gerichten nach § 17a GVG gibt. Eine Handhabe hat er kaum, da er im Regelfall auch nicht gegen ein bestimmtes Finanzamt auf Erlass eines Bescheides klagen möchte. Deshalb ist auch kaum Rechtsprechung zu Fragen der örtlichen Zuständigkeiten verfügbar. Nachfolgend werden die Zuständigkeiten für die Einkommensbesteuerung erläutert.The question of local jurisdiction for the income tax is a very little-discussed field, although it has significant practical relevance. Indeed the local jurisdiction is according to sec. 127 AO no reason for repealing a tax bill. Often no tax assessment will ever be enacted: In case of dispute ...