Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Zinsartikel in der deutschen Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
Der Zinsartikel in der deutschen Verhandlungsgrundlage für DBA weicht in einigen Punkten vom OECD-MA ab. Problematisch ist weniger der Zinsartikel selbst, als die Interaktion dieses Artikels mit diversen anderen Abkommensregelungen der deutschen Verhandlungsgrundlage. Insbesondere diese Interaktion sowie ihre praktischen Implikationen werden erörtert.With respect to various aspects, the interest article of the German Model Tax Convention on Income and on Capital deviates from the OECD Model Tax Convention on Income and on Capital. Whereby the provisions of the interest article of the German Model as such are not very complicated, the interaction of these provisions with other articles and provisions of the German Model is. Therefore, the discussion focuses on these interactions and on their practical consequences.
I. Einleitung
Der Zinsartikel der deutschen Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden „DE-VG“) ist für sich genommen wenig kompliziert und entspricht in seiner grundsätzlichen Regelungstechnik Art. 11 OECD-MA. Ein wesentlicher Unterschied zum OECD-MA besteht im grundsätzlichen Ausschluss jeglichen Besteuerungsrechts des Quellenstaats – das OECD-MA s...