zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 11, November 2013, Seite 371

Versagung der erhöhten AfA für ausländische Kapitalgesellschaften

Michael Kempermann

ISR.2013.11.R.01

EStG 2002 § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 49 Abs. 1 Nr. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 6; AEUV Art. 63 Abs. 1

Es verstößt gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit, dass der Klägerin die Anwendung des AfA-Satzes nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG i.H.v. 3 % verwehrt wird, während inländische Kapitalgesellschaften bei ansonsten gleichem Sachverhalt eine AfA i.H.v. 3 % einkommensmindernd geltend machen können.

FG Köln Urt. - 10 K 2408/10

Rev. BFH – I R 58/13

BFH - I R 58/13

Das Problem: Es geht um die Höhe der AfA für Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen. Für diese Gebäude beträgt der AfA-Satz, soweit der Bauantrag nach dem gestellt worden ist, 3 %. Weitere Voraussetzung ist allerdings, dass sie zu einem Betriebsvermögen gehören (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) . Demgegenüber beläuft sich der AfA-Satz für alle übrigen Gebäude – je nach Datum der Fertigstellung – auf 2 % oder 2,5 % (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG).

Gebäude inländischer Kapitalgesellschaften gehören nach § 8 Abs. 2 KStG notwendigerweise zu deren Betriebsvermögen, so dass sie bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die 3%ige AfA abziehen können. Anders verhielt es sich bis zum Veranlagungszeitraum 2008 bei ausländiS. 372schen Kapitalgesellschaften ohne inländische Betriebsstätte. Eine solche Kapitalge...

Daten werden geladen...