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Ergänzungen des § 50d EStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Im folgenden Beitrag werden die mit dem AmtshilfeRLUmsG eingeführten Neuregelungen in § 50d EStG dargestellt. Zum einen regelt ein neuer § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG, dass sich die Erstattungsberechtigung auf Grund von DBA infolge des Steuerabzugs von Kapitalerträgen bei subjektiven Qualifikationskonflikten am Recht des jeweils anderen Vertragsstaates orientiert. Mit Ergänzungen des § 50d Abs. 10 EStG um Regelungen zu einer fiktiven Betriebsstätten-Zugehörigkeit von Sondervergütungen als Unternehmensgewinne sowie des § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG um eine Regelung zum Verhältnis dieser unilateralen switch-over Klausel zu anderen Einschränkungen der abkommensrechtlichen Freistellungsmethode sollen zudem Mängel in der jeweiligen Gesetzesformulierung behoben werden. Im folgenden Beitrag werden die Neuregelungen daraufhin untersucht, ob sie geeignet sind, das von ihnen verfolgte Regelungsziel – auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Kritik an den abkommensergänzenden und -überschreibenden Vorschriften des § 50d EStG durch Rechtsprechung und Literatur – im Rahmen der deutschen DBA und im Zusammenspiel mit den einschlägigen nationalen Vorschriften (insbesondere das Erstattungsverfahren betreffend) zu erreichen. Die Autoren sind der Auffassung, dass die Neuregelungen nicht als gel...