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Abgrenzung der Niederlassungsfreiheit von der Kapitalverkehrsfreiheit: abstrakt (BFH), abstrakt-konkret (BMF) oder konkret-abstrakt (EuGH)?
Die Frage der Abgrenzung der Niederlassungsfreiheit von der Kapitalverkehrsfreiheit ist von immenser Bedeutung: Für den in Drittstaaten tätigen Steuerpflichtigen entscheidet sich damit, ob er sich auf die Schutzwirkung der Grundfreiheiten berufen kann. Für den Gesetzgeber ist die Abgrenzung bedeutsam, wenn er eine europarechtswidrige Vorschrift nicht aufheben, sondern ihren Anwendungsbereich auf Drittstaaten beschränken will. Um die richtige Abgrenzungsmethode ist ein Streit zwischen Rechtsprechung und Verwaltung entbrannt, der bis zum Bundesverfassungsgericht getrieben wurde. Nachdem der BFH jüngst seine Auffassung bestätigt und im Detail – nämlich der Frage der Beteiligungsquote – konkretisiert hat, geht der EuGH in einer neueren Entscheidung überraschend neue Wege. Der folgende Beitrag skizziert die Entwicklung und stellt die neuerliche Wendung des EuGH kritisch in Frage.The question of how to distinguish between the Freedom of Establishment and the Free Movement of Capital is of great importance. It is decisive for the taxpayer with third country activities to rely on the European fundamental freedoms. It is decisive for the legislative body if it does not want to abolish a pro...