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Jahresendanpassungen: Möglichkeiten und Grenzen für „year end adjustments“ in Verrechnungspreissystemen
Die Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreise in Deutschland sind nunmehr seit 10 Jahren in Kraft. Der Steuerpflichtige ist dabei gehalten, aufzuzeigen, welche Sachverhalte er im Zusammenhang mit seinen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen verwirklicht und ob und inwieweit er dabei den Fremdvergleichsgrundsatz beachtet hat. Im Einklang mit den Verwaltungsgrundsätzen Verfahren und den OECD-Leitlinien 2010 wird bei „Routineunternehmen“ das Verrechnungspreissystem so eingerichtet, dass diese Unternehmen einen angemessenen und gleichzeitig stabilen Gewinn erzielen. Häufig wird dazu auf der Basis der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode (TNMM) ein fremdvergleichskonformes Ergebnis festgelegt, das mit Hilfe von Ausgleichszahlungen am Jahresende oder unterjährig erzielt wird. Dies ist für den Steuerpflichtigen vorteilhaft, weil es ein stabiles Verrechnungspreissystem bedeutet und den Dokumentationsaufwand zumindest eingrenzt. Allerdings hinterfragt die Finanzverwaltung kritisch, ob diese Systeme aufgrund der nachträglichen Jahresendanpassung mit dem Fremdvergleichsgrundsatz vereinbar sind.The statutory documentation requirements for transfer prices are in effect for t...