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Banken: Einkünfteabgrenzung für das Einlagengeschäft inländischer Bankbetriebsstätten unter Berücksichtigung des AOA
Der folgende Beitrag untersucht die Frage, wie der Aufwand der Einlagenkreditinstitute für die gesetzliche Verpflichtung des Betreibens der Einlagensicherung zwischen ausländischer Haupt- und inländischer Zweigniederlassung (Stammhaus und Betriebsstätte) für steuerliche Zwecke aufzuteilen ist. Nach einer kurzen Erläuterung der Grundlagen des Einlagengeschäfts der Banken wird die Zuordnung des Aufwands nach innerstaaltlichem Recht unter Berücksichtigung des durch das AmtshilfeRLUmsG gesetzlich verankerten Authorised OECD Approach (AOA) sowie unter abkommenrechtlichen Gesichtpunkten erläutert.The following article analyses the allocation of the fees for deposit guarantee systems between head office and branches (permanent establishments) of a bank that operates as deposit-taking institute. Starting with a short introduction into the deposit-taking business, the allocation of such fees for tax purposes is explained from the perspectives of both the current German national tax law and double taxation conventions which are both now advocating, in principle, the Authorised OECD Approach (AOA).
I. Einleitung
Die Diskussion um die Beteiligung von Bankkunden an der Rettung von Kreditinstitute...