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Abkommensrechtliche Grundbesitzklausel auf dem Vormarsch – Unterschiedliche Ausgestaltung in den einzelnen DBA
In den letzten zwei Jahren sind verschiedene DBA neu verhandelt worden. Diese enthalten durchgängig eine Grundbesitzklausel auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 4 OECD-MA. Mit dieser Regelung wird das Besteuerungsrecht für Anteilsveräußerungsgewinne in den Belegenheitsstaat des unbeweglichen Vermögens verlagert. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Einordnung der Grundbesitzklausel im Kontext von Abkommensrecht und deutschem nationalen Recht. Die Verfasserin beleuchtet den Inhalt von Art. 13 Abs. 4 OECD-MA und die - nicht unerheblichen – Abweichungen vom Modell in den deutschen DBA.Several German double tax treaties have been negotiated and amended in the last two years. Part of these amendments is typically a so-called real estate clause for gains from the alienation of shares on the model basis of Art. 13 para. 4 OECD-Model Convention. This provision shifts the taxation right from the state of residence to the source state where the immovable property is located. The article deals with the real estate clause in the context of treaty law and German national law. The author analyses the interpretation of Art. 13 para. 4 OECD-Model Convention and the deviating provisions ...