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Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer französischen SICAV
ISR.2012.02.R.03
DBA-Frankreich Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, Art. 2 Abs. 2, Art. 9 Abs. 1, Art. 18, Art. 20 Abs. 1 Buchst. a S. 1, Art. 20 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa S. 1; EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 1; KStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1
Die Gewährung des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs für Ausschüttungen einer französischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer société d’investissement à capital variable (SICAV) an eine deutsche Kapitalgesellschaft ist zwar nicht deswegen ausgeschlossen, weil die SICAV von der französischen Körperschaftsteuer persönlich befreit ist. Sie setzt jedoch voraus, dass es sich bei der SICAV nach deutschem Recht um eine Kapitalgesellschaft handelt, die in Frankreich nach Maßgabe von Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a DBA-Frankreich 1959/1989 aufgrund ansässigkeitsbegründender Merkmale prinzipiell steuerpflichtig ist.
BFH Urt. - I R 52/11
FG Rheinland-Pfalz - 1 K 2422/08
EFG 2011, 1828
Das Problem: Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine in Deutschland ansässige GmbH, vereinnahmte von einer französischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer société d’investissement à capital variable (SICAV), an der sie zu mehr als 10 % beteiligt war, in den Jahren 1991 und 1992 Ausschüttunge...