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ISR 1, Jänner 2012, Seite 15

Abkommensberechtigung einer US-amerikanischen „S-Corporation“

Ingo Oellerich

DBA-USA 2006 Art. 1 Abs. 7, 4 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a, b; DBA-USA 1989 Art. 4 Abs. 1 Buchst. b, 10 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a; Änderungsprotokoll zum DBA-USA 1989 Art. XVII Abs. 2 Buchst. a, Abs. 5; EStG §§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, 50d Abs. 1 Satz 2; KStG §§ 2 Nr. 1, 8 Abs. 1; SolzG §§ 3 Abs. 1 Nr. 5, 4

1. Eine in den USA als transparent behandelte S-Corporation kann das Schachtelprivileg für Dividendenzahlungen gem. Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b DBA-USA 2006 mangels Ansässigkeit in den USA nicht in Anspruch nehmen.

2. Anders als Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-USA 1989 enthält Art. 1 Abs. 7 DBA-USA 2006 keine Ansässigkeitsfiktion, sondern regelt, wann Einkünfte und Gewinne (von ansässigen Personen) den Abkommensschutz des DBA-USA 2006 genießen.

FG Köln Urt. - 2 K 3928/09

Das Problem: Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft US-amerikanischen Rechts, die in den USA nicht körperschaftsteuerpflichtig ist, weil sie nach Subchapter S des Internal Revenue Code für eine Besteuerung ihrer Einkünfte bei den Gesellschaftern optiert hat (sog. S-Corporation). Im Streitjahr 2008 war sie an einer inländischen GmbH beteiligt, die einen Gewinn an sie ausschüttete und deshalb Kapitalertragsteuer i.H.v. 21,1 % (inklusive Solidaritätszuschlag) einbehiel...

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