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ASoK 11, November 2020, Seite 402

Vergütungsanspruch des Arbeitgebers nach dem Epidemiegesetz bei Quarantäne des Arbeitnehmers

Anfrage der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer an das BMSGPK zur Berücksichtigung von Sonderzahlungen

Wolfgang Höfle und Alexandra Platzer

Mit steigenden Infektionszahlen kommt es immer häufiger vor, dass Arbeitnehmer aufgrund eines positiven Testergebnisses oder als Kategorie-I-Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt werden. Arbeitgeber haben in diesem Fall einen Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz (EpiG). Bis zum Vorliegen eines Absonderungsbescheids ist oft schwer einschätzbar, ob überhaupt eine Absonderung nach dem EpiG oder nur eine Empfehlung zur Selbstisolation vorliegt. Auch die Höhe des Vergütungsanspruchs ist, gerade was die Einbeziehung von Sonderzahlungen betrifft, strittig. Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat daher in einer Anfrage an das BMSGPK abgeklärt, wie die Bezirksverwaltungsbehörden nach dem Verständnis des Ministeriums derzeit den Vergütungsanspruch zu ermitteln haben.

1. Anwendungsbereich

Zur Verhütung der Weiterverbreitung von COVID-19 kann das Gesundheitsamt bei Verdacht auf eine Infektion oder eine tatsächliche Erkrankung mit COVID-19 auf Basis des EpiG mit Bescheid oder Verordnung Absonderungsmaßnahmen, Betriebsbeschränkungen und Verkehrsbeschränkungen anordnen. Gemäß § 32 Abs 1 EpiG haben unter anderem natürliche und juristische Personen wegen der durch diese Maßna...

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