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ASoK 2, Februar 2015, Seite 68

Neues zum Arbeitnehmerschutz

Novellen zum ASchG, AZG, ARG und KA-AZG sowie Änderung der AStV, SVP-VO, HBV 2009, ETV 2002 und der L-AVO

Andrea Lechner-Thomann

Der vorliegende Beitrag beinhaltet die Novellen zum ASchG und zur Arbeitsstättenverordnung (AStV), mit der die Verpflichtung zur Bestellung einer Brandschutzgruppe entfällt, und zur Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO), die Änderungen zur Elektrotechnikverordnung 2002 (ETV 2002) und der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009), weiters die Novellen zum AZG, zum ARG und zum KA-AZG sowie zur Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO).

1. Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014), welches mit BGBl I 2014/94 am kundgemacht wurde, enthält auch eine Novelle zum ASchG. Diese Änderungen stellen eine jener vereinbarten Deregulierungsmaßnahmen dar, die sich die österreichische Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm für die Periode von 2013 bis 2018 zum Ziel gesetzt hat. Demnach sollen Beauftragte in Unternehmen abgebaut werden. Im Einzelnen sind folgende Entlastungsmaßnahmen im Arbeitnehmerschutz vorgesehen:

1.1. Entfall der Vorschreibung von Brandschutzgruppen nach dem ASchG

Zum Brandschutz bestehen umfangreiche landesgesetzliche Regelungen. Die subsidiäre Möglichkeit der Vorschreibung einer Brandschutzgruppe im Arbeitnehmerschutz nach § 25 Abs 5 ASchG und § 44 AStV, der ausführlich die Organisation und Aufgaben der Brandschutzgruppe sowie die Ausbildung der Mitglieder r...

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