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Lehrlingsausbildung in den freien Berufen
Ein Leitfaden für die Praxis
Die Angehörigen der sogenannten freien Berufe zählen zum Kreis der Lehrberechtigten nach dem BAG. Auch wenn die Kammern der freien Berufe eigene Körperschaften öffentlichen Rechts sind, unterliegen deren Mitgliedsbetriebe hinsichtlich der Lehrlingsausbildung der Aufsicht der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern (übertragener Wirkungsbereich). Die Kammern der freien Berufe haben keine eigenen Lehrlingsstellen.
1. Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs
Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) ist der Dachverband der neun Freiberufskammern in Österreich:
Österreichische Ärztekammer;
Österreichische Apothekerkammer;
Österreichische Zahnärztekammer;
;
Österreichische Patentanwaltskammer;
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag;
Kammer der Wirtschaftstreuhänder;
Österreichische Tierärztekammer;
Bundeskammer der Ziviltechniker.
Es gab per in den freien Kammern 85.811 Mitglieder (60.000 Kleinunternehmen) und 175.000 Beschäftigte.
2. Regelungen im BAG
Das BAG regelt die Rahmenbedingungen der Ausbildung. Die Ausbildung von Lehrlingen erfolgt auch bei den freien Berufen im sogenannten dualen System. Der Lehrling wird im Betrieb aufgrund des Berufsbildes und in der Berufsschule aufgrund des...