Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 6, Juni 2022, Seite 212

Begünstigte Überstundenzuschläge und Arbeitszeitaufzeichnungen

Aktuelle Judikatur

Stefan Schuster

Leitende Angestellte im Sinne des AZG sind von der Verpflichtung, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, ausgenommen. Was aus arbeitsrechtlicher Sicht recht ist, muss aus abgabenrechtlicher Sicht jedoch nicht billig sein. Die Inanspruchnahme von steuerlichen Begünstigungen (in diesem Fall die Geltendmachung von steuerfreien Überstundenzuschlägen) bedarf entsprechender Dokumentation, wie das BFG mit Erkenntnis vom , RV/2100605/2019, entschieden hat.

1. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin betreibt ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs 1 BWG. Die Beschwerdeführerin war Arbeitgeberin eines leitenden Angestellten. Im Dienstvertrag wurde eine Überstundenpauschale vereinbart. In der Lohnabrechnung wurde ein steuerfreier Überstundenzuschlag gemäß § 68 Abs 2 EStG berücksichtigt. Im Zuge einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben wurde dies aufgegriffen und aufgrund mangelnder Zeitaufzeichnungen und des Nichtvorhandenseins einer gesetzlich nötigen Überstundenzuschlagsvereinbarung wurden die steuerfrei belassenen Überstundenzuschläge der Besteuerung unterworfen. Die Beschwerdeführerin wurde mittels Haftungsbescheiden zur Lohnsteuer herangezogen. Die Beschwerde richtet sich gegen die Vorschreibung von Lohnsteuer aus diesem Titel. Be...

Daten werden geladen...