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Digitale Plattformarbeit
Was ändert der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission?
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2021 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorgestellt, der unter anderem die arbeitsrechtliche Stellung und Wahrung der Schutzrechte von Scheinselbständigen in diesem Bereich verbessern soll. Im vorliegenden Beitrag gehen wir darauf ein, was unter Plattformarbeit zu verstehen ist, stellen die jetzige Rechtslage und Rechtsprechung in Österreich und in der EU dar und analysieren die gewünschten Effekte des Richtlinienvorschlags.
1. Was versteht man unter Plattformarbeit?
Von Plattformarbeit spricht man, wenn Arbeitsleistungen für eine größere Anzahl von Menschen angeboten und über eine Internetplattform vermittelt werden. Die Art der Dienstleistungen, die auf diese Art vermittelt werden, variiert stark. Sie reicht von Schreibarbeiten über künstlerische Arbeiten und Programmierung bis hin zu Lieferdiensten.
Hierbei ist zwischen interner und externer Plattformarbeit zu unterscheiden: Interne Plattformarbeit liegt stets dann vor, wenn die internetbasierte Vermittlung (beispielsweise innerhalb eines Unternehmens) nur an eine gewisse Gruppe von Pe...