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ASoK 4, April 2020, Seite 148

Die Aufsichtsbeschwerde als rechtliches Instrument

Antwortpflicht und personelle Konsequenzen

Andreas Gerhartl

Aufsichtsbeschwerden bzw Dienstaufsichtsbeschwerden sind zwar in erster Linie im öffentlichen bzw hoheitlichen Bereich geläufig, aber auch außerhalb dieses Rahmens nicht irrelevant. Berührt werden dadurch verfahrensrechtliche, aber auch arbeitsrechtliche Aspekte. Insgesamt betrachtet handelt es sich daher um eine durchaus vielschichtige Thematik.

1. Grundlegendes

Da der Begriff der Aufsichtsbeschwerde dem öffentlichen Recht entstammt, stehen Aufsichtsbeschwerden, die im hoheitlichen Bereich eingebracht werden, im Zentrum der Darstellung. Dabei wird zunächst versucht, diese Art der Eingabe zu definieren und von anderen Anbringen (Rechtsmittel, Auskunftsbegehren) abzugrenzen. Abgestellt wird dabei auf jenen Bereich, für den keine einschlägigen Spezialvorschriften bestehen. Auf Sonderbestimmungen, die nur für separate Behörden gelten (zB § 37 StAG), wird daher nicht eingegangen. Auch ein gesetzlich geregeltes Beschwerderecht an externe Stellen (zB Volksanwaltschaft) wird hier nicht dargestellt.

Von Interesse ist dabei insbesondere, ob auf eine Aufsichtsbeschwerde reagiert werden muss und – bejahendenfalls – in welcher Form dies zu geschehen hat bzw welche anderen Rahmenbedingungen dabei ...

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