Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 8, August 2021, Seite 309

Haftung einer GmbH für sexuelle Belästigung durch den Seniorchef ohne Organfunktion

1. Gemäß § 6 Abs 1 Z 1 GlBG liegt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine Person vom Arbeitgeber selbst sexuell belästigt wird. In diesem Fall hat die betroffene Person gegenüber dem Belästiger nach § 12 Abs 11 Satz 1 GlBG Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens.

2. Nach herrschender Rechtsprechung hat die juristische Person für die sexuelle Belästigung durch ihr Vertretungsorgan (zB den Geschäftsführer einer GmbH) gemäß § 6 Abs 1 Z 1 GlBG einzustehen. Sie haftet als Arbeitgeber für eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 6 Abs 1 Z 1 GlBG aber auch dann, wenn der Belästiger, ohne Organ zu sein, kraft seiner Befugnisse und seiner Stellung gegenüber den anderen Dienstnehmern zur selbständigen Ausübung von Unternehmer- und insbesondere Arbeitgeberfunktionen berechtigt ist.

3. War der so apostrophierte „Seniorchef“ nahezu täglich im Unternehmen präsent, prüfte er die ihm von der Buchhaltung vorgelegten Rechnungen, gab er – allenfalls nach Rücksprache mit seinem Sohn – Geld und Rechnungen frei, überprüfte er mit dem Sales-Team die Lieferungen und trat er gegenüber Kunden sowie nach innen gegenüber Mitarbeitern wie ein Chef und Arbeitgeber auf, indem er an den regelmäßig stattfindenden Mitarbeiterbesprechungen teilnahm und den Arbeitnehmer...

Daten werden geladen...