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ASoK 2, Februar 2015, Seite 58

Rechtsprobleme im Zusammenhang mit All-in-Verträgen

All-in-Verträge eignen sich nicht als Mittel zur Personalkostenreduktion

Sebastian Zankel

Die aktuelle politische Diskussion um die Zulässigkeit bzw die Beschränkung von All-in-Vereinbarungen lohnt meines Erachtens eine detailliertere Auseinandersetzung mit dieser Thematik. Der folgende Beitrag untersucht, welche Entgeltbestandteile bzw Aufwandsentschädigungen mit einem All-in-Vertrag abgegolten werden können, inwieweit All-in-Gehälter einer kollektivvertraglichen Ist-Lohnerhöhung unterliegen und ob All-in-Gehälter als Mittel zur Personalkostenreduktion geeignet sind.

1. Rechtliche Grenzen bei Vereinbarung von All-in-Gehältern

1.1. Entgeltschutz bei All-in-Gehältern

Auch im Falle der Vereinbarung eines All-in-Gehalts bleibt der in Gesetz, Verordnung und Kollektivvertrag normierte Entgeltschutz bestehen. Dies bedeutet, dass eine Unterschreitung des kollektivvertraglichen Mindestentgelts einschließlich des Entgelts für geleistete Mehr-und Überstunden inklusive Zuschlägen durch die Vereinbarung eines All-in-Gehalts unzulässig ist.

Ob ein All-in-Gehalt ausreichend ist, muss im Rahmen einer Deckungsprüfung evaluiert werden und gegebenenfalls muss eine Nachzahlung veranlasst werden.

Die Deckungsprüfung ist, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, über einen Beobachtungszeitra...

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