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ASoK 8, August 2021, Seite 308

Verdienstentgangsvergütung für abgesonderten Dienstnehmer: Erstattungsanspruch umfasst auch anteilige Sonderzahlungen

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Im Falle einer Absonderung im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Verdienstentgangsvergütung gegenüber dem Bund. Diesbezüglich muss der Arbeitgeber in Vorlage treten und erwirbt insoweit einen Erstattungsanspruch gegenüber den Bund, der sich gemäß § 32 Abs 3 EpiG nach dem regelmäßigen Entgelt im Sinne des EFZG richtet.

Der VwGH hat nun klargestellt, dass das regelmäßige Entgelt auch anteilige Sonderzahlungen beinhaltet und diese daher vom angeführten Erstattungsanspruch des Arbeitgebers umfasst sind.

Dem steht auch nicht entgegen, dass die Geltendmachung dieses Anspruchs innerhalb von drei Monaten vom Tag der Aufhebung der Quarantäne und somit allenfalls vor der zu den üblichen Terminen stattfindenden Auszahlung der Sonderzahlung an den Arbeitnehmer, mit der das Forderungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Bund entsteht, zu erfolgen hat.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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