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Haftungsfalle Unterentlohnung
Durch die Einführung des LSD-BG und den Tatbestand der Unterentlohnung kam es zu grundlegenden Änderungen in sämtlichen Dienstverhältnissen. Die Unterschreitung des kollektivvertraglichen Mindestentgelts steht unter hohen Verwaltungsstrafen. Nach wie vor erfolgen schwerpunktmäßige Kontrollen. Neben der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit können Arbeitgeber aber weiterhin mit Ansprüchen der Arbeitnehmer aus zivilrechtlicher Sicht konfrontiert sein. Zu diesem Thema ist im Linde Verlag unlängst das Fachbuch „Haftungsfalle Unterentlohnung“ von RA Mag. Christina Traxler erscheinen. Das Werk gibt einen Überblick über dieses Wechselspiel zwischen Arbeitsrecht und Verwaltungsstrafrecht am Beispiel des § 29 LSD-BG.