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IV. Maßnahme „Beschäftigungsbonus“
Das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden, sieht Bestimmungen zur Abwicklung des Beschäftigungsbonus gemäß dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 vor.
Mit der Maßnahme „Beschäftigungsbonus“ soll ein Beitrag zur teilweisen Reduktion der Lohnnebenkosten im Konnex mit der Schaffung zusätzlicher vollversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse geleistet werden. Der Beschäftigungsbonus in Form eines Zuschusses reduziert die Dienstgeberbeiträge über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren um 50 %.
Im Detail sehen die neu geschaffenen §§ 10b bis 10g Austria Wirtschaftsservice-Gesetz Folgendes vor:
Der Beschäftigungsbonus wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) abgewickelt.
§ 10b Abs 2 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz stellt klar, dass Gegenstand des Förderungsprogramms des Bundes zum Beschäftigungsbonus die Schaffung zusätzlicher vollversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse unabhängig von Branche und Größenklasse ist und die Förderung in Form eines Zuschusses zu den Lohnnebenkosten gewährt wird.
§ 10b Abs 3 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz sieht vor, dass der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtscha...