Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 8, August 2017, Seite 289

Bringt das EuGH-Urteil Pöpperl das Ende des Überweisungssystems bei ausscheidenden Beamten?

Der Gesetzgeber ist – nach einjähriger Untätigkeit – jetzt dringend zum Handeln aufgefordert

Erika Kovács

Die Rechtssache Pöpperl bezieht sich auf das Ausscheiden eines Beamten aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis. Durch die (deutsche) Nachversicherung erleidet ein solcher Beamter im allgemeinen System der Alterssicherung Nachteile gegenüber einer Pension aus dem Beamtenverhältnis. Der EuGH hielt mit Urteil vom , Rs C-187/15, diesen Verlust bei grenzüberschreitenden Sachverhalten für eine unzulässige Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art 45 AEUV. Das besagte Urteil hat zur Folge, dass das österreichische System der Überweisungsbeträge sowohl aus europa- als auch aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich erscheint.

1. Die Rechtssache Pöpperl

In der Rechtssache Pöpperl setzte sich der EuGH mit der Frage auseinander, ob es gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Sinne von Art 45 AEUV verstößt, wenn der Kläger Joachim Pöpperl nach dem Ausscheiden aus einem Beamtenverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen (Deutschland) und einer anschließenden Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat der EU einen wesentlichen Teil seiner Ruhegehaltsansprüche verliert.

Nach 21-jähriger Dienstzeit als Lehrer in Nordrhein-Westfalen schied Herr Pöpperl auf eigenen Wunsch aus dem ...

Daten werden geladen...