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ASoK 3, März 2017, Seite 115

Information zur Entsendung von Arbeitnehmern in der Transport- bzw Beförderungsbranche aus dem EWR und der Schweiz

BMASK, Entsendungen von Arbeitnehmern in der Transportbranche/Beförderungsbranche aus dem EWR und der Schweiz, online abrufbar unter https://www.sozialmini sterium.at/cms/site/attachments/0/9/0/CH3434/CMS 1485789045194/information_ueber _entsendungen.pdf.

Im Hinblick darauf, dass die Transport- bzw Beförderungsbranche besonders von den Neuregelungen zur Vermeidung von Unterentlohnungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Entsendungen nach Österreich betroffen ist, hat das Sozialministerium nun einen diesbezüglichen Leitfaden herausgebracht. In diesem werden insbesondere folgende Punkte herausgearbeitet:

  • S. 116 Eine Entsendung im Sinne des LSD-BG setzt voraus, dass ein Arbeitnehmer, dessen gewöhnlicher Beschäftigungsort außerhalb Österreichs liegt, im Inland tätig wird. Dabei ist unmaßgeblich, ob ein österreichischer Auftraggeber vorliegt oder ob die Inlandstätigkeit regelmäßig erbracht wird.

  • Keine Entsendungen im Sinne des LSD-BG stellen insbesondere Transitfahrten (das sind Fahrten, bei denen in Österreich keine Be- und Entladung von Gütern bzw keine Aufnahme oder Beendigung einer Reise von Personen erfolgen) dar. Darüber hinaus liegen keine Entsendungen im Sinne des LSD-BG vor, wenn

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
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