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Zur Frage des Mehrfachpensionsbezuges erwerbstätiger Pensionisten
Entgegen der Rechtsprechung steht das Gesetz einem zweiten Pensionsanspruch erwerbstätiger Pensionsbezieher nicht zwingend entgegen
Der Beitrag betrifft folgenden Sachverhalt: Nach Inanspruchnahme einer gesetzlichen Regelalterspension wird weiterhin eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt. Nach geltendem Recht bewirkt eine solche Erwerbstätigkeit zwar keine Schmälerung des laufenden Pensionsbezuges, für das daneben erlangte Erwerbseinkommen sind allerdings vollumfänglich Pensionsversicherungsbeiträge bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten. Übt der Pensionsbezieher die Erwerbstätigkeit nun zumindest 15 Jahre lang hindurch aus und erreicht er deshalb neuerlich die für den Pensionsbezug erforderliche Mindestanzahl an Versicherungszeiten, so stellt sich die Frage nach einem Anspruch auf eine zweite Alterspension.
1. Ausgangslage
Im Gesetz findet sich dazu keine ausdrückliche Regelung und diese Fallkonstellation ist früher auch kaum aufgetreten. In letzter Zeit häufen sich derartige Fälle allerdings in der Praxis. Dies dürfte zum einen mit der stetig ansteigenden Lebenserwartung zusammenhängen sowie mit den stetig ansteigenden Lebenserhaltungskosten. Zum anderen aber auch damit, dass wegen Veränderungen im Leistungsrecht die Höhe der zuerkannten Pensionen immer geringer wird. Außerdem hat der Ges...