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ASoK 9, September 2012, Seite 332

Neues zum Arbeitnehmerschutz

ESV 2012, Organisationsreform der Arbeitsinspektion und Änderung der ARG-VO

Andrea Lechner-Thomann

Der vorliegende Beitrag behandelt die Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012), das 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012), mit dem die Organisation der Arbeitsinspektion reformiert wird, sowie eine abermalige Änderung der ARG-VO.

1. Elektroschutzverordnung 2012

1.1. Allgemeines

Mit BGBl. II Nr. 33/2012 ist die ESV 2012 kundgemacht worden. Diese Verordnung ist am in Kraft getreten, gleichzeitig trat die Elektroschutzverordnung 2003 (ESV 2003), BGBl. II Nr. 424/2003, außer Kraft.

Mit der ESV 2012 erfolgte eine Aktualisierung der bisher zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Gefahren durch den elektrischen Strom geltenden Vorschriften:

  • Die ESV 2012 wurde entsprechend dem Stand der Technik neu gefasst.

  • Einzelne Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung (§§ 13 und 14, § 60 Abs. 5 und § 97 BauV), BGBl. Nr. 340/1994, sowie die Bergpolizeiverordnung über Elektrotechnik, BGBl. Nr. 108/1997, die Elektroschutzbestimmungen für Bauarbeiten und für Bergbau enthalten, wurden in die ESV 2012 einbezogen.

Diese Verordnung gilt gem. § 1 Abs. 1 in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen i. S. d. ASchG.

1.2. Regelungsinhalte

Die ESV 2012 gliedert sich in drei Abschnitte.

S. 333 1.2.1. Abschnitt 1: Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel

Der 1. Abschnitt enthält sowohl allgemeine Bestimmungen zum Schutz der Sicherheit und der Ge...

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