Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues zum Arbeitnehmerschutz
ESV 2012, Organisationsreform der Arbeitsinspektion und Änderung der ARG-VO
Der vorliegende Beitrag behandelt die Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012), das 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012), mit dem die Organisation der Arbeitsinspektion reformiert wird, sowie eine abermalige Änderung der ARG-VO.
1. Elektroschutzverordnung 2012
1.1. Allgemeines
Mit BGBl. II Nr. 33/2012 ist die ESV 2012 kundgemacht worden. Diese Verordnung ist am in Kraft getreten, gleichzeitig trat die Elektroschutzverordnung 2003 (ESV 2003), BGBl. II Nr. 424/2003, außer Kraft.
Mit der ESV 2012 erfolgte eine Aktualisierung der bisher zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Gefahren durch den elektrischen Strom geltenden Vorschriften:
Die ESV 2012 wurde entsprechend dem Stand der Technik neu gefasst.
Einzelne Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung (§§ 13 und 14, § 60 Abs. 5 und § 97 BauV), BGBl. Nr. 340/1994, sowie die Bergpolizeiverordnung über Elektrotechnik, BGBl. Nr. 108/1997, die Elektroschutzbestimmungen für Bauarbeiten und für Bergbau enthalten, wurden in die ESV 2012 einbezogen.
Diese Verordnung gilt gem. § 1 Abs. 1 in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen i. S. d. ASchG.
1.2. Regelungsinhalte
Die ESV 2012 gliedert sich in drei Abschnitte.
S. 333 1.2.1. Abschnitt 1: Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel
Der 1. Abschnitt enthält sowohl allgemeine Bestimmungen zum Schutz der Sicherheit und der Ge...