zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 53-266

5. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3518-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 153

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 153
A.
Inhalt der Rechtsmittel
1
1.
Rechtsmittel gegen Erkenntnisse und sonstige Bescheide (§ 153 Abs 1 FinStrG)
29
2.
Beschwerden gegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt (§ 153 Abs 3 FinStrG)
3.
Säumnisbeschwerde (§ 153 Abs 4 FinStrG)
B.
Rechtsmittel des Amtsbeauftragten (§ 153 Abs 2 FinStrG)
II.
Rechtsprechung zu § 153
A.
Rechtsprechung zu § 153 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 153 Abs 4

I. Kommentar zu § 153

A. Inhalt der Rechtsmittel

1

Ein Rechtsmittel ist ein Anbringen iS des § 56 Abs 2 FinStrG iVm § 85 BAO, das grundsätzlich schriftlich und nur ausnahmsweise mündlich (nach Maßgabe des § 85 Abs 3 lit b und c BAO) einzubringen ist. Gem § 86a BAO können schriftliche Anbringen auch telegrafisch, fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung zugelassen wird, im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung eingereicht werden. Nach der Verordnung BGBl 1991/494 (idgF) sind Beschwerden unter Verwendung eines Telekopierers zulässig. Der VwGH wertet nunmehr auch ein e-Fax an die Telefax-Anschlussstelle des Amtes als wirksame Eingabe ( [R 56(2)/3]; s Kommentar § 150 Rz 11 und 56 Rz 43). Hinsichtlich FinanzOnline s Kommentar § 150 Rz 11 und § 56 Rz 43. Das Rechtsmittel muss darüber hinaus auch den in § 153 angeführ...

Daten werden geladen...