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Ermittlung des Sachbezugswerts für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen
, BMF-010222/0154-VI/7/2011 (Lohnsteuerprotokoll 2011); vgl. auch Fragner, Die Highlights aus der Ergebnisunterlage Lohnsteuer, SWK 31/2011, S 1007 (S 1007).
S. 478 Unternehmen, die mehrere Betriebsveranstaltungen, welche von den Arbeitnehmern in unterschiedlichem Ausmaß besucht werden, durchführen, können die Kosten für die Betriebsveranstaltung nur auf die jeweils tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer aufteilen. Eine pauschale Verteilung der Gesamtkosten der Betriebsveranstaltungen auf alle Arbeitnehmer des Unternehmens ist im Hinblick auf den Freibetrag gem. § 3 Abs. 1 Z 14 EStG (365 Euro je Mitarbeiter und Jahr) nicht zulässig. Ist aufgrund der Häufigkeit von Betriebsveranstaltungen mit einem Überschreiten des Freibetrages beim einzelnen Arbeitnehmer zu rechnen, hat der Arbeitgeber daher für jede Veranstaltung Aufzeichnungen über die Teilnahme an einer derartigen Veranstaltung zu führen (im Entwurf zum Lohnsteuerprotokoll 2011 wurde noch gefordert, dass der Arbeitgeber generell für jede Veranstaltung genaue Aufzeichnungen über die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung zu führen hat). Eine Aufzeichnung über die konsumierten Speisen und Getränke bzw. Dienstleistungen wird ...