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ASoK 5, Mai 2019, Seite 200

Nichtausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt als Voraussetzung für den Familienzeitbonus

Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu verzichten (§ 34 Abs 1 Z 3 RAO), um den Familienzeitbonus beanspruchen zu können. Entscheidend ist die nach außen in Erscheinung tretende Nichtausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt. – (§ 2 Abs 4 FamZeitbG)

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Rubrik betreut von: Edith Marhold-Weinmeier
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Richterin am ASG Wien.
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