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ASoK 5, Mai 2019, Seite 173

Verfall von Überstundenentgelt

Wann liegt eine den Verfall vermeidende Geltendmachung von Überstunden vor?

Thomas Rauch

Beim Überstundenentgelt hat der Verfall eine besondere Bedeutung, weil insbesondere in Kollektivverträgen für Angestellte oftmals Verfallsregelungen enthalten sind, die sich speziell auf das Überstundenentgelt beziehen. Für diese Ansprüche sind Verfallsregelungen schon deswegen zweckmäßig, weil es nach längerer Zeit seit der (angeblichen) Leistung von Überstunden kaum mehr feststellbar ist, ob an einem bestimmten Tag eine bestimmte Anzahl von Überstunden geleistet wurde oder nicht. Die Verfallsfrist wird durch die Geltendmachung bestimmter Ansprüche gehemmt. Die Hemmung erfordert aber die annähernde Konkretisierung der begehrten Ansprüche, um für den Arbeitgeber erkennbar zu machen, welche Ansprüche ihrer Art und Höhe nach gemeint sind. Die bloße Vorlage von Aufzeichnungen, die Kontrollzwecken dienen, ist aber keine Geltendmachung, welche die Verfallsfrist hemmt. Die wichtigsten Grundsätze, insbesondere zum Verfall von Überstundenentgelt, werden im Folgenden näher erörtert.

1. Verfallsregelungen

Verfallsklauseln können rechtswirksam im auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag sowie auch (mangels entgegenstehender kollektivvertraglicher Regelungen) im Arbeits...

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