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ASoK 5, Mai 2019, Seite 162

Erste Judikatur zu strittigen Fragen beim erhöhten Ausgleichszulagenrichtsatz

Eine Besprechung von OLG Wien 29. 10. 2018, 7 Rs 32/18d

Karl Brandstetter und Michael Geiblinger

Seit sind die Regelungen zum erhöhten Ausgleichszulagenrichtsatz in Geltung. Wenngleich der erhöhte Ausgleichszulagenrichtsatz bei Pensionisten beliebt ist, indem er „Minipensionen“ finanziell aufwertet, haben sich bisher Lehre und Judikatur kaum mit dieser Regelung auseinandergesetzt. Erstmals beschäftigte sich nun das OLG Wien in seiner Entscheidung vom , 7 Rs 32/18d, mit strittigen Fragen rund um den Beurteilungszeitpunkt und mit der Auslegung der Beitragsmonate rund um den Anspruch auf den erhöhten Ausgleichszulagenrichtsatz.

1. Einleitung

Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 (SVÄG 2016), BGBl I 2017/29, wurde ein Großteil der von der damaligen Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen unter dem Titel „Reformpfad Pensionen“ umgesetzt. Unter anderem wurde mit ein höherer Ausgleichszulagenrichtsatz für Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung mit lang dauernder Erwerbstätigkeit geschaffen. Soweit ersichtlich, gibt es zu § 293 Abs 1 lit a sublit cc ASVG, der diese erhöhte Ausgleichszulage regelt, noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung. Das OLG Wien hat sich jedoch in der oben angeführten Entscheidung vom Oktober 2018 mit strittigen Punkten rund um den Anspr...

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