Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
2. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 295Beispiel 33: Sondervorschriften für Privatstiftungen
Normen: § 13 Abs 1 KStG, § 13 Abs 2 KStG, § 13 Abs 4 KStG, § 13 Abs 6 KStG
Erlässe: StiftR 2009 Rz 1 bis 139; KStR 2013 Rz 426, 1324, 1509, 1517, 1570 bis 1575; EStR 2000 Rz 6709a, 7776, 7776a
Deskriptoren: Privatstiftungsbesteuerung, Stiftungsbesteuerung, Schedulenbesteuerung, Zwischensteuer, Zwischenbesteuerung, Beteiligungsertragsbefreiung, Sonderausgabenabzug
1. Fall
Die XY-Privatstiftung wurde von Herrn XY (einziger Stifter) zum Zweck der Erhaltung des Stiftungsvermögens und der Versorgung seiner Familie und deren Nachkommen errichtet. Gegenüber dem Finanzamt wurden sowohl die Stiftungsurkunde als auch die Stiftungszusatzurkunde in ihrer aktuellen Fassung offengelegt. Im Jahr 2020 hat die XY Privatstiftung folgende Einkünfte erzielt und Ausgaben getätigt:
1.1. Dividenden aus Portfoliobeteiligungen
Die XY Privatstiftung hält auf einem Wertpapierdepot bei einer deutschen Bank in München Portofoliobeteiligungen (Beteiligungsausmaß < 1 %) an operativ in der Elektrizitätswirtschaft tätigen, börsennotierten Aktiengesellschaften (sociedades anónimas) mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Spanien. Die Gesellschaften unterliegen in Spanien einer vergleichbaren Körperschaftsteuer. Aus diesen Aktien erzielt die XY Privatstiftung Dividende...