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ASoK 9, September 2013, Seite 371

Durchrechnung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten

9 ObA 18/13g.

Eine über drei Monate hinausgehende Arbeitszeitdurchrechnung zur Vermeidung eines Mehrarbeitszuschlags für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die keiner Gleitzeitregelung unterliegen, ist nur im Rahmen eines Kollektivvertrages, nicht aber im Rahmen eines Dienstvertrages zulässig.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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