Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
2. Aufl. 2021
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S. 93Beispiel 11: Ermittlung des Einkommens: Einkommensverwendung (Ausschüttungen)
Normen: § 8 Abs 2 KStG; § 93 ff EStG
Erlässe: KStR 2013 Rz 537 ff; EStR 2000 Rz 6116 ff
Deskriptoren: verdeckte Ausschüttung, offene Ausschüttung, Fremdvergleich, nahe Angehörige, Vorteilsgewährung, Vorteilsausgleich, Kapitalertragsteuer
1. Fall
An der FAM-GmbH, einem Produktionsbetrieb, sind die beiden Gesellschafter Anton Auer und Max Mayer zu je 50 % beteiligt. Sie sind auch als Geschäftsführer der FAM-GmbH tätig.
1.1. Ausschüttung des Gewinnes
Die FAM-GmbH erzielte im Jahr 2019 einen Gewinn von EUR 100.000. Die beiden Gesellschafter beschließen am , diesen Gewinn zu gleichen Teilen auszuschütten. Die FAM-GmbH verfügt im Zeitpunkt des Beschlusses jedoch nicht über die dafür erforderlichen Geldmittel, daher wird vorerst kein Datum für die tatsächliche Ausschüttung festgelegt. Da Anton Auer aber die Mittel der Ausschüttung für private Zwecke benötigt, nimmt die FAM-GmbH einen Kredit auf, für den im Jahr 2020 an Zinsen EUR 2.000 angefallen sind. Die Beträge der Ausschüttung werden schließlich am an die Anteilseigner überwiesen.
1.2. Geschäftsführervergütung von Anton Auer
Anton Auer erhält als Geschäftsführer der FAM-GmbH eine Barentlohnung iHv EUR 10.000 mon...