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ASoK 7, Juli 2018, Seite 275

Ausschluss von der Mitversicherung nur für selbständige Freiberufler

BVwG , L511 2132691-2; Sedlacek, Zum Ausschluss der Mitglieder der Kammern der freien Berufe von der Angehörigeneigenschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, ASoK 2018, 211.

S. 276 Die freiberuflerspezifischen Regelungen zum Ausschluss von der Mitversicherung in der Krankenversicherung für Angehörige beziehen sich auf Personen, die einer Berufsgruppe angehören, die gemäß § 5 Abs 1 GSVG von der Pflichtversicherung ausgenommen ist, und solche Personen, die in § 2 Abs 1 FSVG in der am geltenden Fassung angeführt sind.

Die angeführten Verweise betreffen einerseits jene Freiberufler, die aufgrund eines Antrags der Kammer, der sie angehören, unter der Voraussetzung eines gleichwertigen Leistungsanspruchs gegenüber einer Kammereinrichtung oder aus einer Selbstversicherung nach ASVG oder GSVG von der Pflichtversicherung als neuer Selbständiger ausgenommen sind (Opting-out der Freiberuflerkammern). Andererseits wird auf bestimmte Mitglieder von Freiberuflerkammern verwiesen, die ursprünglich auf Antrag der jeweiligen Kammer durch Verordnung des Sozialministeriums in die Pflichtversicherung einbezogen werden konnten, wobei nur hinsichtlich einzelner Berufsgruppen (zB bei den Ärzten, nicht aber bei den Rechtsanwälten) eine Eins...

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