Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anzuwendende Sozialrechtsvorschriften: Verordnung (EU) Nr. 465/2012 gilt auch im Verhältnis zu EWR-Staaten
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 14/2013 vom zur Änderung von Anhang VI (Soziale Sicherheit) des EWR-Abkommens, ABl. Nr. L 144 vom , S. 19.
Mit der im Verhältnis zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 465/2012 wurden die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 hinsichtlich der anwendbaren Rechtsvorschriften insoweit geändert, als bei gewöhnlich grenzüberschreitend ausgeübter Beschäftigung für mehrere, in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Dienstgeber nicht mehr automatisch die Rechtsvorschriften des Wohnortstaates des Beschäftigten gelten (siehe dazu im Detail die Praxis-News vom Juni 2012, ASoK 2012, 234 f.). Diese Neuregelung gilt ab auch im Verhältnis zu den EWR-Staaten.