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ASoK 6, Juni 2012, Seite 234

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Entschließung des Europäischen Parlaments vom , online abrufbar unter http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2012-0121+0+DOC+XML+V0//DE#BKMD-3.

Das Europäische Parlament hat am einem Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zugestimmt. Damit sollen sich nach der im Juni 2012 zu erwartenden Behandlung durch den Rat folgende Neuerungen hinsichtlich der anwendbaren Rechtsvorschriften ergeben:

1.

Im Unterschied zur Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 enthält die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (noch) keine Sonderregelungen für Mitarbeiter von Beförderungsunternehmen. Mit der nunmehrigen Adaption wird aber eine besondere Bestimmung für Besatzungsmitglieder von Flugverkehrsunternehmen verankert: Als Kriterium für die Bestimmung der anwendbaren Sozialrechtsvorschriften ist die „Heimatbasis“, also den Ort, an dem der Einsatz i. d. R. beginnt und endet, heranzuziehen.

2.

Nach der derzeit noch geltenden Regelung sind bei gewöhnlich grenzüberschreitend ausgeübter Beschäftigung für mehrere, in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Dienstgeber automatisch die Rechtsvorschriften des Wohnortstaates des Beschäftigten anzuwenden. Nach der Neuregelun...

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