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ASoK 7, Juli 2018, Seite 275

Empfehlung der Verwaltungskommission für die Ausstellung der Bescheinigung A1

Empfehlung Nr A1 vom zur Ausstellung der Bescheinigung gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl C 183 vom , S 5.

Da viele Rechtsstreitigkeiten von der oftmals sorglosen Ausstellung der Bescheinigung A1 zeugen, hat die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eine diesbezügliche Empfehlung herausgegeben.

Diese enthält als Leitlinie für die Träger im Anhang einen standardisierten Fragenkatalog, mit dem im Zuge der Beantragung der Bescheinigung die wesentlichen Aspekte für die Anwendung der einzelnen Kollisionsnormen abgefragt werden sollen. Dieser Fragenkatalog ist allerdings nicht erschöpfend und kann an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltungskommission, in die Antragsformulare eine Erklärung aufzunehmen, mit welcher der Antragsteller angibt, dass er vollständige und korrekte Angaben gemacht und die gestellten Fragen nach bestem Wissen beantwortet hat. Außerdem soll der Antragsteller in den Antragsformularen auf die Möglichkeit von Überprüfungen, die zum rückwirkenden Widerruf der Bescheinigung führen können, hingewiesen werden.

In Österre...

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