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ASoK 2, Februar 2016, Seite 63

Geschäftsführer von Rechtsanwalts-GmbHs: Ausnahme von der Teilpflichtversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG

Welche Auswirkungen hat diese Ausnahme auf das Krankenversicherungsverhältnis von Rechtsanwälten?

Werner Sedlacek

Alle Rechtsanwälte unterliegen verpflichtend der Altersversorgungseinrichtung ihrer Rechtsanwaltskammer. Die ihren Beruf im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausübenden Rechtsanwälte sind aus diesem Grunde von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen und es unterliegen – neben den Rechtsanwaltsanwärtern – auch nur die im arbeitsrechtlichen Sinne „angestellten“ Rechtsanwälte der Teilpflichtversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG. Aufgrund des SRÄG 2015 sind die Geschäftsführer von Rechtsanwalts-GmbHs (im Folgenden: RA-GmbHs) von dieser Teilpflichtversicherung explizit ausgenommen! So erfreulich diese Ausnahme für die betroffenen Gesellschaften und Geschäftsführer ist, so stellen sich damit im Zusammenhang jedoch insbesondere folgende Fragen: Stellt die in das ASVG neu aufgenommene Ausnahme neues Recht dar oder handelt es sich dabei – wie ich das sehe – lediglich um eine längst fällige Klarstellung? Welche Maßnahmen haben bisher teilpflichtversichert gewesene Geschäftsführer von RA-GmbHs und deren Gesellschaften infolge der Ausnahme zu treffen? Welche Auswirkungen können sich auf das Krankenversicherungsverhältnis von Rechtsanwälten ergeben, die die Rechtsanwaltscha...

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