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ASoK 2, Februar 2016, Seite 52

Subsidiäre Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei erneuter Schwangerschaft während der Elternkarenz aufgrund der Nichtgewährung von Wochengeld

Zur Auslegung des § 8 Abs 4 AngG

Doris Braun

Bei Arbeitnehmerinnen, die sich für eine der kurzen Kinderbetreuungsgeldvarianten entscheiden und im Laufe der Karenzzeit für das erste Kind erneut schwanger werden, kann deren Anspruch auf Wochengeld von der Gebietskrankenkasse versagt werden. Ob und unter welchen Voraussetzungen dann die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach § 8 Abs 4 AngG begründet wird, soll im Folgenden anhand der Entscheidung des LGZ Graz vom , 32 Cga 79/15h, sowie der Berufungsentscheidung des OLG Graz vom , 6 Ra 87/15h, behandelt werden.

1. Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin (Angestellte) hat sich für die gehaltsbezogene Kinderbetreuungsvariante (12 + 2) sowie eine zweijährige Karenzzeit entschieden. Im Laufe der Karenzzeit war die Arbeitnehmerin erneut für zwei Monate – währenddessen sich ihr Ehemann in Karenz befand – bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Ebenfalls während der Karenzzeit (anlässlich des ersten Kindes) bekam die Arbeitnehmerin ihr zweites Kind und wählte wiederum die gehaltsbezogene Kinderbetreuungsgeldvariante (12 + 2) sowie eine zweijährige Karenzzeit.

Die zuständige Gebietskrankenkasse versagte der Arbeitnehmerin das Wochengeld mit der Begründung der mangelnden Pflichtversicherung im maßgeblichen Zeit...

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