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Geplante Neuregelung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
Ministerialentwurf betreffend ein Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung – ZPFSG (77/ME 26. GP).
Im Zuge der sozialversicherungsrechtlichen Organisationsreform sind auch Neuregelungen zur Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge vorgesehen. Der diesbezügliche Entwurf zum ZPFSG sieht dazu folgende, ab 2020 in Kraft tretende Regelungen vor:
Die Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge, die die Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung umfasst, ist zukünftig ausschließlich von dem beim Finanzministerium einzurichtenden Prüfdienst wahrzunehmen.
Dieser Prüfdienst wird ausschließlich im Auftrag des Finanzamtes der Betriebsstätte des Arbeitgebers tätig. Nur dieses soll daher für die Erteilung des Prüfauftrags zuständig sein. Der Österreichischen Gesundheitskasse und den Gemeinden kommt diesbezüglich lediglich ein Anregungsrecht in begründeten Einzelfällen zu.
Zur Kooperation und Koordinierung zwischen Finanzverwaltung, Sozialversicherung und Gemeinden im Rahmen der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge wird ein Prüfungsbeirat installiert. Diesem obliegt es auch, Grundsätze für die Ers...